Glossar

A B C D E F G H I K L M N O P R S Ü V W Z
  • Ferienwohnung

    Eine Ferienwohnung ist eine möblierte Wohnung, die zumeist tage- oder wochenweise vermietet wird, um Reisenden während eines Urlaubs oder einer vorübergehenden Aufenthaltsperiode eine bereits ausgestattete Unterkunft zu bieten. Im Allgemeinen wird eine Ferienwohnung als Alternative zu Hotels oder anderen Unterkunftsmöglichkeiten genutzt.

    Ferienwohnungen können in verschiedenen Arten von Immobilien zu finden sein, wie z.B. Apartments, Häusern, Villen oder sogar Landhäusern. Sie sind normalerweise komplett ausgestattet und verfügen über alle grundlegenden Annehmlichkeiten, die man für einen angenehmen Aufenthalt benötigt, wie Küchenutensilien, Bettwäsche, Handtücher und manchmal sogar Waschmaschinen und Trockner.

  • fGEE

    Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ist der Quotient aus dem Energiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf, der den Stand der Technik aus dem Jahr 2007 repräsentiert und und ist ein Maßstab zur Bewertung der energetischen Effizienz eines Gebäudes. 

    Der fGEE-Wert wird in der Regel auf einer Skala von 0 bis 1 angegeben, wobei ein niedrigerer Wert eine bessere Energieeffizienz des Gebäudes bedeutet. Ein fGEE-Wert von 0 entspricht einem Nullenergiehaus, bei dem das Gebäude über das Jahr hinweg genauso viel Energie erzeugt, wie es verbraucht. Ein fGEE-Wert von 1 hingegen bedeutet, dass das Gebäude sehr energieineffizient ist und einen hohen Energieverbrauch aufweist.

     

  • Flächenwidmungsplan

    Im Flächenwidmungsplan ist die erlaubte Nutzung aller Grundstücke (Parzellen) einer Gemeinde ersichtlich. Rechtlich bindend festgelegt ist hier, auf welche Art und Weise ein Grundstück bebaut oder genutzt werden darf.

    Er dient als Leitfaden für Investoren, Entwickler, Bauherren und Bürger, um zu verstehen, wie bestimmte Flächen genutzt werden dürfen und welche Einschränkungen oder Auflagen gelten. Änderungen oder Anpassungen des Flächenwidmungsplans erfordern in der Regel einen formalen Prozess, der Beteiligung der Öffentlichkeit und behördliche Genehmigung.

  • Forward Purchase

    Unter Forward Purchase versteht man eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Investor und einem Projektentwickler oder Bauträger. Dabei verpflichtet sich der Investor zum Kauf einer Immobilie zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft, noch bevor die Immobilie fertiggestellt oder bezugsfertig ist.

    Bei einer Forward-Purchase-Vereinbarung werden in der Regel die Details des Kaufs, wie der Kaufpreis, die Spezifikationen der Immobilie, der Zeitpunkt des Abschlusses und die Zahlungsbedingungen, vertraglich festgelegt. Der Investor sichert sich so das Recht auf den Erwerb der Immobilie, sobald sie fertiggestellt ist oder bestimmte Fertigstellungsabschnitte erreicht wurden.

    Forward Purchase ermöglicht dem Investor, von potenziellen Wertsteigerungen der Immobilie zu profitieren, da der Kaufpreis in der Regel zum Zeitpunkt der Vereinbarung festgelegt wird und sich der Marktwert der Immobilie bis zur Fertigstellung ändern kann. Es kann auch für den Projektentwickler Vorteile bringen, da er bereits vor Baubeginn einen Käufer für das Projekt hat und somit die Finanzierungssicherheit erhält.

  • freifinanzierte Wohnung

    Als freifinanziert werden Wohneinheiten bezeichnet, die weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt sind. Diese Immobillien können zum freien Marktpreis angeboten werden.